Rauchverbote: Gericht rückt Passivrauch gerade
Freitag, 28. September 2007 um 00:00 Uhr
In einer Festhalle in Lauda-Königshofen herrschte während der Königsdorfer Messe kein Rauchverbot. Zwei Rauchgegner hatte dies zu einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Stuttgart bewegt, um dieses durchzusetzen. Das Gericht sah von einer einstweiligen Anordnung jedoch ab, weil keine unzumutbaren und irreparablen Schäden dadurch zu erwarten sind."Denn es sei nicht festzustellen, dass die den Antragstellern drohenden Nachteile, die sie beim Besuch der Festhalle, in der geraucht werde, erlitten, ihre gesundheitlichen Interessen in einem Ausmaß beeinträchtigten, dass das von ihnen begehrte Rauchverbot auszusprechen wäre.
Der stundenweise Besuch der bewirtschafteten Festhalle möge zwar dazu führen, dass es bei ihnen zu Atemnot, Schwindel und Konzentrationsschwierigkeiten komme. Dabei handele es sich jedoch nicht um schwerwiegende Gesundheitsschäden, sondern um leichte Unpässlichkeiten, denen die Antragsteller entgehen könnten, indem sie entweder kurz hinausgingen, um frische Luft zu bekommen, oder indem sie ihre Anwesenheitszeiten in der Halle verkürzten."
Richtig so, Rechtsprechung! Passivrauchen verursacht allenfalls Unpässlichkeiten, und statt nach dem Staat zu schreien, sollten die beiden Antis mal öfter frische Luft schnappen gehen.
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